Trennung

Stellen Sie die Weichen für die Zukunft frühzeitig. Wir geben Ihnen zahlreiche Tipps z.B. im Bereich der Umstellung und Auflösung von Verträgen und Versicherungen, Kontentrennung, Sicherung von Unterlagen, Feststellung von Vermögenswerten. Wir prüfen für Sie z.B. mögliche Unterhaltsansprüche, mögliche Zugewinnausgleichsansprüche, die Trennung des Hausrats, die Besuchsrechte mit Kindern. Wir können für Sie eine Gesamtlösung erarbeiten und umsetzen. Sie vermeiden dadurch unnötiges Streitpotenzial, unnötige Belastung Ihrer Kinder und unnötige Gerichtsprozesse. Wenn sich ein Gerichtsprozess nicht vermeiden lässt, setzen wir Ihre Ansprüche allerdings mit allem Nachdruck durch.

Scheidung

Wir vertreten Sie im gerichtlichen Scheidungsverfahren. Ein Scheidungsantrag kann nur über einen Rechtsanwalt beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden. Dieses führt automatisch einen Rentenausgleich durch (Versorgungsausgleich). Andere Bereiche wie z.B. Besuchsrechte, Sorgerechte, Unterhaltsansprüche, Zugewinnausgleich entscheidet das Gericht nur, wenn eine Partei dies ausdrücklich beantragt.

Unterhalt

Lassen Sie Ihre Unterhaltsansprüche und die Ihrer Kinder frühzeitig überprüfen, insbesondere auch bei Bezug von Hartz-IV und Unterhaltsvorschussleistungen. Die Unterhaltsansprüche von Kindern bestimmen sich grundsätzlich nach der »Düsseldorfer Tabelle«. Lassen Sie sich beraten, ob die zum 01.01.2008 in Kraft getretene sehr umfassende Unterhaltsrechtsreform Ihre bisherigen Unterhaltsansprüche bzw. –verpflichtungen verändert hat.

Kinder

Wir sagen Ihnen, welche Besuchs- und Umgangsrechte in Ihrem Fall außergerichtlich und gerichtlich durchsetzbar sind.

Eheverträge

Wir entwerfen für Sie unter Berücksichtigung der geänderten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes der letzten Jahre rechtssichere Eheverträge. Dabei arbeiten wir gerne mit Ihnen bekannten Notaren/ Steuerberatern zusammen oder empfehlen Ihnen geeignete Kollegen.